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Sitzungswoche vom 03.03.-07.03.2008
Topthema
Klimapaket: Gesetzgebungsverfahren geht weiter
Am
Donnerstag hat der Deutsche Bundestag in 1. Lesung den von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines "Gesetzes zur Förderung
der Kraft-Wärme-Kopplung" (Drs. 16/8305) sowie den Regierungsentwurf
eines "Gesetzes zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für
Wettbewerb" (Drs. 16/8306) beraten.
Beide Gesetzentwürfe sind
Maßnahmen des im August 2007 beschlossenen Integrierten Energie- und
Klimaprogramms (IEKP) der Bundesregierung. Mit der Einbringung der
Gesetze in den Bundestag geht die Umsetzung des zukunftsweisenden
Klimaschutzpaketes in die nächste Runde.
Kraft-Wärme-Kopplung ausbauen
Der Anteil der Stromerzeugung aus der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) soll bis 2020 auf 25 Prozent gesteigert werden. Hierfür sollen die Modernisierung und der Neubau von KWK-Anlagen sowie von mit KWK-Anlagenwärme gespeisten Wärmenetzen gefördert werden. Weitere Maßnahmen sind der befristete Schutz von bestehenden KWK-Anlagen und die Unterstützung der Markteinführung der Brennstoffzelle. Bis Ende 2014 sollen die durch die Novelle geförderten neuen und modernisierten Anlagen in Dauerbetrieb gehen; bis 2020 die neu- und ausgebauten Wärmenetze.
Förderung über Zuschläge der Netzbetreiber
Die Förderung von KWK-Anlagen soll auf Basis eines durch die Netzbetreiber zu zahlenden Zuschlags erfolgen, der auf die Stromletztverbraucher umgelegt werden kann. Neu ist, dass neben dem bereits geförderten KWK-Strom, der in das Netz für die allgemeine Versorgung eingespeist wird, künftig auch der KWK-Strom berücksichtigt wird, der im Rahmen einer Eigenversorgung an ein Unternehmen des produzierenen Gewerbes geliefert wird. Auch die Wärmenetz-Förderung erfolgt über einen vom Netzbetreiber zu zahlenden Zuschlag. Dieser kann ebenso auf den Stromletztverbraucher umgelegt werden. Durch die Förderung des Wärmenetzbaus sollen zusätzliche Wärmepotenziale erschlossen werden, um die Grundlage für den angestrebten Ausbau hocheffizienter KWK-Anlagen zu schaffen. Insgesamt 750 Millionen Euro jährlich sollen für die Förderung der KWK und der Wärmenetze bereit gestellt werden; 150 Millionen Euro für den Ausbau der Netze und 600 Millionen Euro für die Wärmeerzeugung.
Mit der Novelle wird die Förderung von KWK-Anlagen und Wärmenetzen an die EU-KWK-Richtlinie 2004/8/EG von 2004 über die Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten KWK im Energiebinnenmarkt und die Einführung eines Herkunftsnachweises für KWK-Strom angepasst.
Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas
Einbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen (Messstellenbetrieb) im Strom- und Gasbereich sind heute bereits für den Wettbewerb geöffnet. Die Ab- und Auslesung der Messgeräte ist jedoch alleinige Aufgabe des Netzbetreibers – insofern dieser Bereich nicht ausdrücklich durch eine Rechtsverordnung für Wettbewerb geöffnet ist. Durch die Änderung des Energiewirtschaftsgesetz werden die Energieversorger unter anderem aufgefordert, in ihren Strom- und Gasrechnungen das Entgelt für den Zugang zu Strom- und Gasnetzen und gegebenenfalls darin enthaltene Entgelte für den Messstellenbetrieb und die Messung beim Endverbraucher gesondert auszuweisen. Damit soll der Verbraucher besser über die Wirtschaftlichkeit der Anbieter informiert werden.
Innovative Technologien im Zähl- und Messwesen
Die breite Öffnung des Wettbewerbss im Messwesen bei Strom und Gas wird Grundlage für die Einführung innovativer Technologien im Zähl- und Messwesen sowie von Konzepten intelligenter Netze sein. Indem Verbraucher in die Lage versetzt werden, ihren Verbrauch zeitgenau und - vor allem - selbst zu analysieren, kann die Energiedienstleistung optimiert werden. Ziel ist es, dass die Letztverbraucher von Strom und Gas gezielt energiesparendes Verhalten umsetzen. Die Bundesregierung hat im August in Meseberg beschlossen, dass über den Prozess der Öffnung des Messwesens innerhalb von sechs Jahren intelligente Zähler, möglichst flächendeckend zum Einsatz kommen sollen.