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Sitzungswoche vom 22.02. - 26.02.2010
Topthema
10 Jahre Erneuerbare-Energien-Gesetz
Vor zehn Jahren wurde das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) von einer rot-grünen Mehrheit im Deutschen Bundestag beschlossen. Dieses bis dahin einmalige Förderinstrument verhalf den Erneuerbaren Energien in Deutschland zum Durchbruch und leistet einen unverzichtbaren Beitrag zum Klimaschutz und zu einer ökologischen und sozialen Energiewende.
Das EEG verankerte den Vorrang für Strom aus Erneuerbaren Energien. Entsprechende Anlagen müssen bevorzugt angeschlossen und der Strom muss von den Netzbetreibern vorrangig abgenommen, übertragen und vergütet werden. Die Branche boomt seither und der Anteil Erneuerbarer Energien am Stromverbrauch kletterte innerhalb von zehn Jahren von 6,3 auf über 16 Prozent. 2020 sollen es 30 Prozent sein - so ist es im EEG fest geschrieben - und bei unvermindertem Ausbau kann die Stromversorgung im Jahr 2050 bereits vollständig durch Erneuerbare Energien gedeckt werden. Ebenso vielversprechend sind die Beschäftigungsaussichten. Bereits heute stellt die Branche mehr als 280.000 Arbeitsplätze und in den kommenden zehn Jahren werden voraussichtlich noch über 200.000 neue Jobs hinzukommen.
Inzwischen dient das EEG knapp 50 Ländern der Welt als Vorbild für ähnliche Fördersysteme.
Erfolgsgeschichte fortschreiben
Wir wollen die Erfolgsgeschichte des EEG fortschreiben. In unserem Antrag „Das EEG - Auf dem besten Weg zu einer ökologischen und sozialen Energiewende" (Drs. 17/778) fordern wir die Bundesregierung auf, eine energiepolitische Strategie vorzulegen, mit der die CO2-Emissionen in Deutschland bis zum Jahr 2050 um bis zu 95 Prozent verringert werden und die Unabhängigkeit von Energieimporten erhöht wird.
Um diese Ziele zu erreichen, müssen wir das EEG mit Weitsicht und Bedacht weiterentwickeln. Politische Schnellschüsse, wie die von Umweltminister Röttgen geplante zusätzliche Absenkung der Solarförderung, dürfen nicht das Wachstum der Branche bremsen und somit die technologische Vorreiterrolle der deutschen Unternehmen gefährden. Anstelle dessen muss die jeweilige Förderung so angepasst werden, dass genug Spielraum für Forschung und Entwicklung bleibt und gleichzeitig Anreize zur Kostensenkung gegeben sind. Das EEG ist ein langfristig angelegtes, unverzichtbares Instrument zur Technologieförderung und schafft Planungs- und Investitionssicherheit für potenzielle Investoren. Als Solches wollen wir es erhalten.
Flankierung durch weitere Maßnahmen
Das EEG kann aber nur dann seine volle Wirkung entfalten, wenn es flankiert wird von anderen Maßnahmen. Dazu zählen zum einen ein forcierter Netzausbau von Hoch- und Höchstspannungsleitungen, um im Rahmen des Ausbaus der Offshore-Windenergie den Stromtransport von den Küsten in die Verbrauchsschwerpunkte zu gewährleisten und der zu erwartenden Ausweitung der dezentralen Stromeinspeisung in den kommenden Jahren gerecht zu werden. Um die Netze zu entlasten, brauchen wir außerdem Anreize zur Weiterentwicklung der Speichertechniken.
Zum anderen gilt es, die Förderprogramme im Wärme- und Effizienzbereich fortzuschreiben. Für das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz bedeutet dies, dass zusätzlich zu Neubauten langfristig auch der Gebäudebestand in die Verpflichtung zur Nutzung Erneuerbarer Energien einbezogen werden muss. Parallel dazu müssen das bewährte Marktanreizprogramm zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP) sowie das CO2-Gebäudesanierungsprogramm mit der notwendigen finanziellen Ausstattung bestehen bleiben.
Darüber hinaus fordern wir die Bundesregierung auf, ein Energieeffizienzgesetz vorzulegen, mit dem die durchschnittliche jährliche Steigerung der Energieproduktivität um drei Prozent verlässlich überprüft werden kann. Es soll außerdem garantieren, dass die derzeitigen Energieanbieter verstärkt zu Energiedienstleistern werden, die ein Interesse an einer effizienten Nutzung von Energie beim Kunden wecken.
Fest steht für uns: Unsere Energieerzeugung hat nur dann eine ökologische und soziale Zukunft, wenn wir ohne Wenn und Aber auf Erneuerbare Energien setzen und ihr Potenzial voll ausschöpfen. Nur wenn die Energiekosten von den zukünftig steigenden Preisen fossiler und nuklearer Energieträger entkoppelt werden, kann Energie für alle bezahlbar bleiben. Eine Rückkehr zur Atomenergie ist keine Alternative, sondern bremst den Ausbau Erneuerbarer Energien massiv.
ARBEIT
Gleicher Kündigungsschutz für alle
Die Gesetzgebung sieht bisher vor, dass Beschäftigungszeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahres angefallen sind, bei der Berechnung der Kündigungsfrist nicht berücksichtigt werden. Eine solche Schlechterstellung ist nicht vereinbar mit dem Verbot der Diskriminierung wegen des Alters. Mit einem Gesetzentwurf zur Erweiterung des Kündigungsschutzes bei unter 25jährigen (Drs. 17/775) will die SPD-Bundestagsfraktion diese Ungleichbehandlung aufheben.
Der Europäische Gerichtshof hat am 19.1.2010 entschieden, dass die bisherige deutsche Regelung mit dem Unionsrecht nicht vereinbar ist und ab sofort durch die nationalen Gerichte nicht mehr angewendet werden darf. Auch aus Gründen der Rechtsklarheit und der Rechtssicherheit muss deshalb hier eine gesetzgeberische Klarstellung erfolgen und der entsprechende Paragraph im Bürgerlichen Gesetzbuch ersatzlos gestrichen werden. Damit wird Betriebstreue jüngerer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht mehr schlechter bewertet als die der älteren Beschäftigten. Im Übrigen hat sich das Prinzip, die Dauer der Kündigungsfrist an die Dauer der Betriebszugehörigkeit zu koppeln, bewährt.
MEDIEN
Sinnvolle Bekämpfung von Kinderpornographie
Mit unserem in 1. Lesung beratenen Gesetzentwurf zur Aufhebung des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen (Drs. 17/776) setzen wir uns dafür ein, dass Internetsperren künftig nicht angewandt werden. Gleichzeitig fordern wir die Aufhebung der einschlägigen BKA-Verträge, durch die bereits die Sperrinfrastruktur weitgehend aufgebaut wurde. Außerdem wollen wir damit den rechtlichen und politischen Wirrwarr innerhalb der schwarz-gelben Koalition beenden.
Union und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag in Bezug auf die Sperren eine faktische Aussetzung des Gesetzes für ein Jahr vereinbart und wollen dann weitere Schritte prüfen. Bundespräsident Horst Köhler hat das Gesetz jetzt aber unterzeichnet, so dass es in vollem Umfang in Kraft treten wird. Diese merkwürdige Konstruktion mit einer Aussetzung für ein Jahr ist rechtlich und politisch fragwürdig. Nur die Aufhebung des Gesetzes stellt sicher, dass es nicht angewendet wird.
Internetsperren wenig effektiv
Fraktionsübergreifend hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass Internetsperren wenig effektiv, ungenau und technisch ohne großen Aufwand zu umgehen sind. Auch die Diskussion des Petitionsausschusses zu einer von 134.000 Unterstützern unterzeichneten Petition gegen das Zugangserschwerungsgesetz hat diese Einschätzung bestätigt. Internetsperren leisten somit keinen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung der Kinderpornographie und schaffen zudem eine Infrastruktur, die von vielen zu Recht mit Sorge gesehen wird.
Deshalb wollen wir eine politisch vertretbare und juristisch tragbare Lösung. Das Prinzip "Löschen statt Sperren" ist richtig und kann schon jetzt auf der Grundlage des bislang geltenden Rechts konsequent angewandt werden. Ein symbolisches Löschgesetz, wie es die Regierungskoalition offensichtlich plant, ist somit nicht notwendig.
Unser oberstes Ziel war stets die Sicherung von Effektivität und Rechtstaatlichkeit bei der Bekämpfung kinderpornografischer Inhalte. Dabei haben wir in mehreren Resolutionen der Bundestagsfraktion konkrete Vorschläge gemacht, wie der Kampf gegen Kinderpornografie effektiver als heute geführt werden kann. Beispielsweise durch mehr Personal für die Polizei sowie eine bessere internationale Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden.
Als die Fraktion innerhalb der Großen Koalition im Juni 2009 dem Gesetz zugestimmt hat, war die Hauptmotivation nicht die Einführung einer Sperrinfrastruktur sondern deren Kontrolle und Begrenzung. Wir wollten verhindern, dass die bereits abgeschlossenen Verträge zwischen dem BKA und dem Großteil der deutschen Internetprovider zum Tragen kommen, die keinerlei Schutzvorschriften enthalten. Nur durch eine gesetzliche Regelung konnten wir umfangreiche Datenschutzvorschriften für die Internetuser, eine strenge Kontrolle der vorgesehenen BKA-Sperrliste sowie das Prinzip „Löschen vor Sperren" wirksam absichern. Wir hatten das Gesetz befristet und explizit die Ausdehnung der Sperren auf andere Zwecke und Inhalte ausgeschlossen.