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Sitzungswoche vom 25.05. - 29.05.2009
Der 16. Deutsche Bundestag
Topthema:
Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen
Der Bundestag hat am 29. Mai 2009 das Reformpaket zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen beschlossen. Zur Abstimmung lagen dem Bundestag der Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes - Artikel 91c, 91d, 104b, 109, 109a, 115, 143d (Drs. 16/12410, 16/13221) sowie der Entwurf eines Begleitgesetzes zur zweiten Föderalismusreform (Drs. 16/12400, 16/13222) vor.
Die Gesetzentwürfe basieren auf den Empfehlungen der Föderalismuskommission II. Die Föderalismuskommission II hat am 5. März 2009 nach zwei Jahren ihre Arbeit abgeschlossen und umfangreiche Vorschläge vorgelegt. Wichtigste Aufgabe dieser Reform ist die nachhaltige Konsolidierung der Staatsfinanzen. Es gilt, die Weichen richtig zu stellen, auch mit Blick auf das Auslaufen des Länderfinanzausgleichs und des Solidarpakts II im Jahr 2019.
Das Reformpaket weist einen Weg aus der Schuldenspirale, indem es die Haushaltspolitik am Nachhaltigkeitsgedanken ausrichtet. Nur ein finanziell solider Staat kann Innovation und Wachstum fördern und bleibt auch in schwierigen Zeiten handlungsfähig. Wichtigster Punkt sind die neuen Schuldenregeln, also die Schuldenregel für den Bund (Artikel 115 Grundgesetz) und eine Rahmenvorschrift für Bund und Länder (Artikel 109 Grundgesetz). Künftig fällt der Investitionsbegriff weg. Dieser war nicht mehr tragbar, da er einen Teil der nachhaltigen Staatsausgaben („Investitionen in Köpfe“) schlechter stellte als andere („Beton“).
Die neuen Schuldenregeln orientieren sich an den Vorgaben des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts („Maastricht-Regeln“). Sie unterscheiden daher insbesondere die strukturelle und die konjunkturelle Situation der einzelnen Haushalte.
Die neue Schuldenregel für den Bund und die Rahmenregel für Bund und Länder tritt zum 1. Januar 2011 in Kraft.
Strukturelle Komponente
Dem Bund wird ab dem Jahr 2016 eine jährliche Neuverschuldung in Höhe von maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) erlaubt. In konjunktureller Normallage sind dies jährlich rund 8,5 Milliarden Euro statt derzeit etwa 25 Milliarden Euro. Ab 2011 baut der Bund das strukturelle Defizit in gleichmäßigen Schritten stufenweise bis 2016 auf 0,35 Prozent des BIP ab. Für die Länder gilt ab 2020 eine strukturelle Nullverschuldung. Beginnend mit dem Haushaltsjahr 2011 bauen die Länder stufenweise die Neuverschuldung auf 0,0 Prozent des BIP in 2020 ab. Ein konkreter Pfad wird den Ländern dabei nicht vorgegeben; die Übergangsphase bis zur Zielerreichung wird einer entsprechenden Gestaltung durch die Länder überlassen.
Konjunkturelle Komponente
Hier gilt das „3-Prozent-Kriterium“ (Maastricht). Konjunkturbedingt können Bund und Länder sich weiterhin verschulden (3 Prozent wären derzeit ca. 50 Milliarden Euro). Diese Schulden, die der Staat in schlechten Zeiten macht, müssen aber in guten Zeiten zurückgeführt werden.
Ausnahmeregelung in Notsituationen
Mit Kanzlermehrheit kann der Deutsche Bundestag in Notfällen wie Naturkatastrophen oder tiefen Rezessionen eine höhere Verschuldung beschließen, und zwar in unbeschränkter Höhe. Das geschieht im Moment mit den beiden Konjunkturpaketen zur Abwehr der Finanz- und Wirtschaftskrise. Allerdings müssen die aufgenommenen Schulden in angemessener Frist zurückgeführt werden.
Konsolidierungshilfen für die finanzschwächsten Länder
Solidarische Konsolidierungshilfen ermöglichen den Ländern in schwieriger Haushaltslage den Einstieg in die neuen Regelungen. Sie erhalten insgesamt 7,2 Milliarden Euro (Berlin, Bremen, Schleswig-Holstein, Saarland und Sachsen-Anhalt). Für neun Jahre sind das 800 Millionen Euro pro Jahr. Der Stabilitätsrat der Finanzminister von Bund und Ländern wird ein haushalts- und finanzpolitisches Frühwarnsystem einrichten (Artikel 109a Grundgesetz).
Weitere Änderungen
Zusätzlich gibt es erhebliche Verbesserungen für die öffentliche Verwaltung, insbesondere in der Steuerverwaltung, bei der öffentlichen IT, beim Benchmarking. Schließlich konnte ein großer gesundheitspolitischer Erfolg erzielt werden: Endlich wird das nationale zentrale Krebsregister eingerichtet. Neben diesen weiteren Änderungen ist es uns auch gelungen, die Finanzhilfekompetenz des Bundes in begrenztem Umfang zu öffnen (Stichwort Kooperationsverbot).