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Sitzungswoche vom 16.06.-20.06.2008

Der 16. Deutsche Bundestag 

Topthema

FINANZEN

Riester-Förderung beim Eigenheim beschlossen

Am 20. Juni wurde das Gesetz zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge, kurz Eigenheimrentengesetz (Drs. 16/8869, 16/9449, 16/9642) in 2./3. Lesung beschlossen.

Der Gesetzentwurf öffnet die Riester-Förderung für die Anschaffung von selbstgenutztem Wohneigentum oder den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für eine selbstgenutzte Genossenschaftswohnung. Durch die Einbeziehung der Wohnimmobilie oder Genossenschaftswohnung werden die Wahlmöglichkeiten größer und die Riester-Rente noch attraktiver.

Es gibt zwei Förderansätze: Zum einen können bis zu 100 Prozent des angesparten Vermögens aus einem bestehenden Altersvorsorgevertrag für die Anschaffung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie oder Genossenschaftswohnung verwendet werden. Alternativ kann das angesparte Altersvorsorgevermögen auch zur Entschuldung der Wohnimmobilie eingesetzt werden. Zum anderen werden Einzahlungen auf Bausparverträge oder zur Tilgung von Immobiliendarlehen als Altersvorsorgebeiträge steuerlich gefördert.

Wie bei allen im Rahmen der Riester-Rente möglichen Vorsorgeformen sind die Altersvorsorgebeiträge in der Ansparphase steuerfrei. Im Alter werden die Leistungen dann nachgelagert besteuert.

Folgendes Beispiel verdeutlicht die Attraktivität der Riester-Förderung: Eine Familie mit zwei Kindern (ein Kind vor und ein Kind nach dem 1. Januar 2008 geboren) und einem Familieneinkommen von 50.000 Euro im Jahr nimmt ein Darlehen über insgesamt 40.000 Euro zur Finanzierung seiner Immobilie auf. Nach einer Laufzeit von 20 Jahren hat die Familie die Tilgung in Höhe von 24.140 Euro selbst gezahlt und 15.860 Euro in Form der staatlichen Riester-Zulagen erbracht.