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Sitzungswoche vom 26.01. - 30.01.2009
Topthema
Pakt für Beschäftigung und Stabilität
Am
30. Januar 2009 hat der Bundestag das Gesetzespaket zum „Pakt für
Beschäftigung und Stabilität in Deutschland“ in 1. Lesung beraten.
Darin enthalten sind der Gesetzentwurf zu den Maßnahmen (Drs.
16/11740), die Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer (Drs. 16/11742) und
der damit verbundenen Änderung des Grundgesetzes (Drs. 16/11741) sowie
der Nachtragshaushalt 2009 (Drs. 16/11700). Ziel ist es, die
Leistungsbereitschaft und Zuversicht der Menschen zu stärken und
bereits im Abschwung die Grundlagen für neue Arbeitsplätze,
Innovationen und für eine bessere soziale Infrastruktur zu schaffen.
Der
vorliegende Gesetzentwurf zur Sicherung von Beschäftigung und
Stabilität in Deutschland vervollständigt und verstärkt die bereits in
den vergangenen Monaten ergriffenen Maßnahmen, um der Rezession zu
begegnen. Diese dienen der Sicherung von Wachstum und insbesondere dem
Erhalt von Arbeitsplätzen.
Zusammen mit den schon beschlossenen
Maßnahmen setzt der Pakt für Beschäftigung und Stabilität in
Deutschland insgesamt über 80 Milliarden Euro zielgerichtet für die
Überwindung der Krise und die umfassende Modernisierung des Landes ein.
Das ist ein massiver Wachstumsimpuls und eine starke Antwort auf die
Auswirkungen der globalen Rezession.
Die SPD-Bundestagsfraktion
ist besonders zufrieden mit dem Ergebnis der Verhandlungen, da der
überwiegende Anteil des Pakets eine sozialdemokratische Handschrift
trägt und auf den von Frank-Walter Steinmeier entwickelten Plan
zurückgeht.
Im Einzelnen enthält das Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität u.a. folgende Maßnahmen:
Senkung der Einkommenssteuerbelastung
Durch Senkung der Einkommensteuerbelastung aller Bürgerinnen und Bürger, von der auch mittelständische Unternehmen (Personengesellschaften) profitieren werden, erfolgt im Jahr 2009 eine Entlastung in Höhe von insgesamt 3,1 Milliarden Euro, sowie ab 2010 in Höhe von rund 6 Milliarden Euro. Hierzu wird der Grundfreibetrag rückwirkend ab 1. Januar 2009 um 170 Euro auf 7.834 Euro angehoben. Die übrigen Tarifeckwerte werden ebenfalls zum 1. Januar 2009 um 400 Euro angehoben. Ab 1. Januar 2010 wird der Grundfreibetrag erneut um 170 Euro angehoben auf dann 8.004 Euro und eine weitere Anhebung der Tarifeckwerte um 330 Euro vorgenommen. Zusätzlich wird der Eingangssteuersatz ab dem 1. Januar 2009 von 15 Prozent auf 14 Prozent abgesenkt.
Diese im Maßnahmenpaket vorgesehenen steuerrechtlichen Regelungen zur Entlastung von Privathaushalten und Mittelstand sind - mit Ausnahme des Kinderbonus - auf Dauer angelegt, sie fördern somit nachhaltig die Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Wirtschaft und stärken infolgedessen anhaltend die Binnennachfrage.