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Sitzungswoche vom 09.05. - 13.05.2011
Topthema
Faire Bedingungen bei Arbeitnehmerfreizügigkeit
Seit dem 1. Mai 2011 können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus den der EU 2004 beigetretenen Ländern in allen EU-Mitgliedsstaaten leben und arbeiten. Um Verwerfungen auf dem Arbeitsmarkt und vor allem Lohn- und Sozialdumping zu verhindern, benötigen wir klare Lohn- und Arbeitsbedingungen. Allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland muss Sicherheit und Schutz geboten werden. In unserem Antrag (Drs. 17/4530), der am 13. Mai abschließend beraten wurde, fordern wir die Regierung auf, eine Ausweitung der prekären Beschäftigung und des Niedriglohnsektors zu verhindern.
Unsere wichtigsten Forderungen:
- Die Maxime „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort" muss gelten, ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn als Lohnuntergrenze muss eingeführt werden.
- Alle Branchen müssen in das Arbeitnehmerentsendegesetz aufgenommen werden.
- Scheinselbstständigkeit ist zu verhindern.
- Die Zulässigkeit ökologischer und sozialer Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge soll in den Vergaberegelungen von EU, Bund und Ländern konkretisiert und erweitert werden. Eine Lohnuntergrenze und Tariftreue müssen Voraussetzungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge sein.
- Die wirksame Kontrolle von Schwarzarbeit sowie eine Generalunternehmerhaftung für den Einsatz von entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sind sicherzustellen.
- Registrierungen von Entsendungen bei der Sozialversicherung müssen zur Pflicht werden.
- Eine statistische Erfassung von Entsendetatbeständen ist einzuführen.
- Der Betriebsrat soll ein Mitbestimmungsrecht über Einsatz, Entlohnung und Arbeitsbedingungen von entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erhalten.
- Deutschland braucht mehrsprachige Beratungsstellen für entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
- Auf europäischer Ebene fordern wir die Aufnahme einer Sozialen Fortschrittsklausel ins Primärrecht sowie eine soziale Querschnittsklausel.