weiterführende Infos

Pressemitteilung vom 18.10.05:
Initiative zur Offenlegung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten erfolgreich

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Vorwärtsartikel vom 04.07.07:
Interview: Stärkung der Unabhängigkeit und Gewissensfreiheit

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Link:
Liste über die beim Bundestag registrierten Verbände

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PDF-Dokument als Download:
Bericht der Arbeitsgruppe “Angemessenheit und Transparenz von Managerbezahlungen” - Empfehlungen

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Transparenz

Transparenz bei Abgeordnetennebentätigkeiten

Seit seiner Wahl als Bundestagsabgeordneter 1998 engagiert sich Christian Lange für mehr Transparenz bei Abgeordnetennebentätigkeiten. Dazu gehört für ihn auch zwingend, dass interessierte Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen können, über welche Einkünfte Christian Lange selbst verfügt. Deshalb legt er seit Beginn seiner Abgeordnetentätigkeit alle Einkünfte offen. Nachzulesen ist das hier >>. Allerdings sollte dies nicht jedem selbst überlassen werden, sondern jeder Abgeordnete sollte dazu verpflichtet sein, über seine Einkünfte der interessierten Öffentlichkeit bzw. den Wählerinnen und Wählern Auskunft zu geben.

Christian Lange konnte sich in seiner langjährigen politischen Arbeit schließlich durchsetzen. Mit der Änderung des Abgeordnetengesetzes wurde mehr Transparenz ermöglicht zur Aufklärung und Vorbeugung von Interessenkonflikten und wirtschaftliche Abhängigkeiten von Abgeordneten. Es wurde klargestellt, dass die Wahrnehmung des Mandates im Mittelpunkt der Tätigkeit des Abgeordneten stehen muss. Tätigkeiten daneben bleiben aber auch in Zukunft weiterhin möglich. Dabei sind Zuwendungen ohne angemessene Gegenleistungen nicht zulässig. Es muss ausgeschlossen werden, dass Parlamentarier für das Nichtstun in einem Unternehmen bezahlt werden. Die Höhe der Einkünfte muss künftig dem Bundestagspräsidenten angezeigt werden. Nebeneinkünfte, die über Mindestbeträge hinausgehen, werden in Kategorien öffentlich angezeigt. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen geahndet.

 

Transparenz bei Managergehälter

Christian Lange hat sich außerdem erfolgreich dafür eingesetzt, dass Managergehälter börsennotierter Unternehmen offengelegt werden müssen. Das Gesetz sieht im Einzelnen vor:

  • Deutsche Aktienunternehmen müssen künftig einmal jährlich die Einkommen ihrer Vorstände veröffentlichen.
  • Zu den veröffentlichungspflichtigen Angaben gehören Gehälter, zusätzliche Vergütungen wie etwa Aktienoptionen, Pensions- und Abfindungszusagen.
  • Die Aktienunternehmen müssen die Managergehälter im Anhang des Jahresabschlusses für jedes Vorstandsmitglied mit Namensnennung veröffentlichen.
  • Beschließt die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft mit Dreiviertel- Mehrheit, kann das Unternehmen von einer Veröffentlichung für 5 Jahre absehen (sog. opting-out).
  • Die Veröffentlichungspflicht gilt ab 2006. Rund 1000 börsennotierte Unternehmen sind davon betroffen.

Christian Lange hat mit dem Gesetzentwurf die Diskussion der letzten Jahre um Managervergütungen, insbesondere seit der Mannesmann-Übernahme aufgegriffen. Das Gesetz für mehr Transparenz bei Vorstandsvergütungen stellt den Anlegerschutz in den Vordergrund und fördert nicht zuletzt dadurch auch die Aktienkultur in Deutschland. Mehr dazu können sie hier >> nachlesen.

 

Strengere Regeln für Managergehälter

Christian Lange war darüber hinaus Mitglied der Koalitionsarbeitsgruppe „Managervergütungen“ und hat sich für strengere Regeln der Managergehälter eingesetzt. Am 18.Juni 2009 wurde das Gesetz über die Angemessenheit von Vorstandsvergütungen vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Das ist nicht nur eine notwendige Reaktion auf die Ursachen der weltweiten Finanzkrise. Es ist auch ein wichtiges Signal gegen die Explosion der Vorstandsgehälter, die sich seit langem von der allgemeinen Gehaltsentwicklung abgekoppelt haben.

Die neuen gesetzlichen Regeln sind von der Koalition in einem sehr intensiven Beratungsprozess über ein ganzes Jahr hinweg sorgfältig erarbeitet worden. Als Grundlage dienten dabei Vorschläge, die die SPD bereits im Frühjahr 2008 erarbeitet hatte. Kern der Neuregelungen ist die Stärkung der Rolle und der Verantwortung der Aufsichtsräte für eine angemessene Vorstandsvergütung.

Diese soll viel stärker als bisher Anreize für einen nachhaltigen Unternehmenserfolg setzen. Variable Vergütungen sollen künftig auf mehrjährige Bemessungsgrundlagen bezogen werden. Die Aufsichtsräte sollen zudem eine Begrenzung für variable Vergütungen für den Fall festlegen, dass sich die Bezugsgrößen außergewöhnlich entwickeln. Die Haftungsregeln werden sowohl für die Manager selber als auch für die Aufsichtsräte verschärft. Vorstandsmitglieder müssen künftig bei Versicherungen, die für Schäden aus Fehlverhalten eintreten (sogenannte D&O-Versicherungen) einen Selbstbehalt von mindestens anderthalb Jahresfixgehältern tragen.
Ganz bewusst verzichtet der Gesetzgeber darauf den Unternehmen starre Gehaltsobergrenzen vorzugeben. Stattdessen stärken wir die Mitbestimmung, die eben auch Mitverantwortung heißt. Und wir erhöhen die Transparenz der Entscheidungen über die Managervergütungen, um auf diesem Weg für den dringend erforderlichen Mentalitätswandel in den obersten Unternehmensetagen zu sorgen. Ohne einen solchen Mentalitätswandel werden wir der gesellschaftspolitischen Dimension des Themas nicht gerecht.

 

Ehrenkodex für Regierungsmitglieder

Immer wieder gibt es Fragen und Unklarheiten, wenn ehemalige Angehörige der Bundesregierung schnell nach Beendigung ihres Amtes in die Wirtschaft wechseln. Es kommt v.a. dann zu Irritationen, wenn die Betreffenden in eine Position wechseln, in der sie mit denselben oder ähnlichen Themen befasst sind, wie in der Regierungszeit. Schnell wird der Vorwurf der Vorteilsnahme laut, obwohl das Verhalten rechtlich nicht zu beanstanden ist.

Christian Lange hat einen Vorschlag für einen Ehrenkodex vorgelegt, der ausscheidende Mitglieder der Bundesregierung nicht nur rechtlich, sondern auch moralisch entlasten würde und über die Lauterkeit der neuen beruflichen Tätigkeit von ehemaligen Regierungsmitgliedern keinen Zweifel ließe. Christian Langes Vorschlag können Sie hier downloaden >>.

 

Transparenz bei Verbänden

Christian Lange unterstützt einen Antrag für mehr Transparenz von Verbänden. In der Öffentlichkeit werden immer wieder die Rolle von Verbänden und die Legitimität ihres Einflusses auf staatliche Institutionen problematisiert. In einem demokratischen System hat die Tätigkeit von Verbänden und Interessengruppen aber durchaus ihre Berechtigung, solange durch sie kein unzulässiger Einfluss auf staatliche Organisationen ausgeübt wird und sie auf eine transparente Weise erfolgt.

Eine Offenlegung ihrer Finanzierung wird von den Verbänden bislang jedoch nicht verlangt. Dies sollte geändert werden, denn nur so kann offengelegt werden, welchen Interessen Verbände wirklich verpflichtet sind. Hier können sie den Antrag downloaden >>.