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Eckpunkte zur Neuordnung der Abgeordneten- Altersversorgung
Veröffentlichung vom August 2004
Der Abgeordnete hat im politischen System Deutschlands eine zentrale Rolle. Er ist direkt vom Volk gewählt. Als Vertreter des Volkes wählt er den Bundeskanzler sowie die Verfassungsrichter und ist an der Wahl des Bundespräsidenten beteiligt. Abgeordnete verabschieden Gesetze und kontrollieren die Regierung. Nur seinem Gewissen und dem wohl des ganzen Volkes verpflichtet, hat der Parlamentarier keinen Chef. Seine Unabhängigkeit ist ein im Grundgesetz verankertes hohes Gut. Sie ist für die Stabilität unserer Demokratie unerlässlich und muss erhalten bleiben.
Auch aus diesen Gründen steht den Abgeordneten des Deutschen Bundestags nach dem Grundgesetz eine „angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung“ zu. Während das Einkommen von Parlamentariern gemessen an ihrer Verantwortung und an vergleichbaren Berufen sicher nicht zu hoch ist, fällt ihre Altersversorgung, für die sie keinerlei Beiträge zahlen, zu großzügig aus. Insbesondere in Zeiten, in denen die Politik von Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes mehr Eigenverantwortung verlangt, können Volksvertreter sich selbst von dieser Verpflichtung nicht ausnehmen. Die Sozialdemokratie als Partei der sozialen Gerechtigkeit steht dabei in einer besonderen Verantwortung.
Nach dem Diätenurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 1975 muss eine angemessene, die Unabhängigkeit von Abgeordneten sichernde Entschädigung zwei Anforderungen entsprechen: Sie muss für die Abgeordneten während der Dauer ihrer Zugehörigkeit zum Parlament eine ausreichende Existenzgrundlage für sie und ihre Familien sein, und sie muss der Bedeutung des Amtes unter Berücksichtigung der damit verbundenen Verantwortung und Belastung und des diesem Amt im Verfassungsgefüge zukommenden Ranges gerecht werden (vgl BVerfGE 40,269[315]).
Um Glaubwürdigkeit und Vorbildfunktion von Parlamentariern auch in diesem Bereich weiter zu sichern, muss die Abgeordnetenaltersversorgung neu geregelt werden. Dabei sollen Abgeordnete für ihre Alterssicherung eigenverantwortlich sorgen. Die Höhe ihrer Versorgungsansprüche sollte sich an der vergleichbarer Berufe orientieren. Erfahrungen mit Regelungen anderer Länder sollten einbezogen werden.
Auch aus diesen Gründen steht den Abgeordneten des Deutschen Bundestags nach dem Grundgesetz eine „angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung“ zu. Während das Einkommen von Parlamentariern gemessen an ihrer Verantwortung und an vergleichbaren Berufen sicher nicht zu hoch ist, fällt ihre Altersversorgung, für die sie keinerlei Beiträge zahlen, zu großzügig aus. Insbesondere in Zeiten, in denen die Politik von Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes mehr Eigenverantwortung verlangt, können Volksvertreter sich selbst von dieser Verpflichtung nicht ausnehmen. Die Sozialdemokratie als Partei der sozialen Gerechtigkeit steht dabei in einer besonderen Verantwortung.
Nach dem Diätenurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 1975 muss eine angemessene, die Unabhängigkeit von Abgeordneten sichernde Entschädigung zwei Anforderungen entsprechen: Sie muss für die Abgeordneten während der Dauer ihrer Zugehörigkeit zum Parlament eine ausreichende Existenzgrundlage für sie und ihre Familien sein, und sie muss der Bedeutung des Amtes unter Berücksichtigung der damit verbundenen Verantwortung und Belastung und des diesem Amt im Verfassungsgefüge zukommenden Ranges gerecht werden (vgl BVerfGE 40,269[315]).
Um Glaubwürdigkeit und Vorbildfunktion von Parlamentariern auch in diesem Bereich weiter zu sichern, muss die Abgeordnetenaltersversorgung neu geregelt werden. Dabei sollen Abgeordnete für ihre Alterssicherung eigenverantwortlich sorgen. Die Höhe ihrer Versorgungsansprüche sollte sich an der vergleichbarer Berufe orientieren. Erfahrungen mit Regelungen anderer Länder sollten einbezogen werden.
Die Bundestagsabgeordneten sollten mit gutem Beispiel vorangehen und Parteitagsbeschlüsse für sich selbst gelten lassen. So hat die SPD auf dem Bundesparteitag im November 2003 „die Ausweitung der Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung für alle zukünftigen Erwerbstätigen“ beschlossen. „Bisher nicht erfasste Erwerbstätigengruppen wie Beamte, Selbstständige und Freiberufler sollen schrittweise in die Rentenversicherung einbezogen werden“. Dem Grundsatz alle Bürgerinnen und Bürger an der Finanzierung der Sozialsysteme zu beteiligen, sowie alle Einkommensarten einzubeziehen folgt die SPD auch mit dem Beschluss das Krankenversicherungssystem stufenweise in eine Bürgerversicherung umzuwandeln.