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über die Ausschüsse finden Sie auf der
Homepage des Deutschen Bundestags
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Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung:
Aufgaben und Arbeit
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Mitglieder im Wahlprüfungsausschuss
Ergebnisse der Bundestagswahl 2005
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Christian Lange ist Mitglied im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
Dies ist der Ausschuss für die inneren Angelegenheiten des Parlamentes und hat drei Hauptaufgaben. Nach jeder Bundestagswahl prüft der so genannte "1. Ausschuss" Einsprüche gegen den Ablauf der Wahl. Zweitens wacht er über die Immunität der Abgeordneten, die sie vor ungerechtfertigter Strafverfolgung schützen und die Funktionsfähigkeit und das Ansehen des Parlaments wahren soll. Schließlich ist der Ausschuss eine Art Schiedsrichter im parlamentarischen Betrieb. Er ist für die Auslegung und für die Änderung der Geschäftsordnung zuständig. Bei Konflikten im Plenum und in den Ausschüssen erarbeitet er Lösungen.
Christian Lange ist Mitglied im Wahlprüfungsausschuss
Auch als Mitglied im Wahlprüfungsausschuss befasst sich Christian Lange mit der Überprüfung von Wahlen.
Die Überprüfung der Gültigkeit der Wahl zum Deutschen Bundestag und derzeit noch der Wahl der deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments ist nach Artikel 41 des Grundgesetzes (bzw. § 26 des Europawahlgesetzes) Aufgabe des Bundestages. Dessen Entscheidung wird durch den Wahlprüfungsausschuss vorbereitet. Jeder wahlberechtigte Bürger kann die Wahlvorbereitung, die Wahldurchführung und die Stimmenauszählung auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen lassen. Gegen die Entscheidung des Bundestages kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden.