weitere Infos:

Die nachfolgende Linkliste ist für Nutzer, die das Thema Barrierefreiheit vertiefen möchten.
(Bitte beachten Sie: Die Links öffnen in einem neuen Browserfenster.)

Das Behinderten- gleichstellungsgesetz

Einfach für Alle

Barrierefreies Webdesign

Die Web Content Accessibility Guideline 1.0

Das Internet und die Barrieren

Barrierefreies Internet (Fachbegriff: Accessibility) bezeichnet Internet-Angebote, die jeder uneingeschränkt nutzen und lesen kann. Dies betrifft sowohl Menschen mit Behinderung, als auch Benutzer ohne Behinderung oder mit altersbedingten Einschränkungen, wie Sehschwächen. Ebenso gilt dies für automatische Suchprogramme. Leider kann nur in den seltensten Fällen eine vollständige, umfassende Barrierefreiheit für ein Internet-Angebot erreicht werden. Daher spricht man auch von "barrierearm" oder "zugänglich". Neben der Zugänglichkeit geht es beim Thema Accessibility auch um die Plattformunabhängigkeit - ein Internetangebot soll sowohl mit Bildschirm als auch mit PDA, Handy, etc. nutzbar bleiben.

Web Accessibility Initiative

Um Web-Designern und Internet-Nutzern das Thema Barrierefreiheit näher zu bringen, wurde vom World Wide Web Consortium (W3C) die Web Accessibility Initiative (WAI) gegründet. Diese Initiative verabschiedet Standards, wie beispielsweise 1999 die "Web Content Accessibility Guidelines 1.0" (Richtlinien für eine bessere Zugänglichkeit von Web-Inhalten) und leistet damit einen wesentlichen Beitrag, um Web-Angebote barrierefreier zu machen.

Die BITV

In Deutschland trat die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem §11 Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - BITV) am 24.07.02 in Kraft. In dieser Verordnung hat der Bund Regeln zur Herstellung von Barrierefreiheit in der Informationstechnik für seine Verwaltung gesetzt. Die Bundesverwaltung verpflichtet sich u.a., ihre öffentlich zugänglichen Internet- und Intranet-Angebote bis spätestens zum 31.12.2005 grundsätzlich barrierefrei zu gestalten.

Die BITV wendet als technischen Standard die Web Content Accessibility Guideline 1.0 (WCAG1) an. Hierbei ist folgendes zu beachten:

  1. Die in der WCAG1 aufgeführten 66 Checkpunkte sind in drei Prioritätsstufen eingeordnet: Priorität 1 mit einer Konformitätsstufe A, Priorität 2 mit einer Konformitätsstufe AA und Priorität 3 mit einer Konformitätsstufe AAA. Im BITV werden nur zwei Prioritäten unterschieden: Priorität I, die die WCAG1-Prioritäten 1 und 2 umfasst, und Priorität II, die der WCAG1-Priorität 3 entspricht.
  2. Der Gesetzgeber hat eine eigene Übersetzung der WCAG1 veranlasst, die an manchen Stellen jedoch sprachliche Ungenauigkeiten enthält, die auch für professionelle Webdesigner unverständlich sind. Darüber hinaus wurde die Nummerierung aus der WCAG1 nicht immer übernommen bzw. geringfügig geändert. Es handelt sich dabei um die Bedingungen 11.3 und 11.4, die vertauscht wurden, sowie die Bedingung 2.3, die vom WCAG1-Checkpunkt 2.2 abgeleitet ist.

Auch wenn die BITV primär für die Bundesverwaltung gilt, so hat sie in den letzten Jahren wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung einen immer stärker werdenden Einfluss auf deutschsprachige Internetangebote. Sie ist somit zu einem "Quasi-Standard" für barrierefreies Web-Design geworden.

Statistisch gesehen sind Menschen mit Behinderung überdurchschnittlich häufig im Internet. Sie alle benötigen Internet-Angebote, die ihren besonderen Bedürfnissen gerecht werden.